Die Bundesfachschule steht für Fortschritt und Beständigkeit zugleich. Festangestellte Dozenten, vier Orthopädieschuhmachermeister, sowie drei Podologen, gewährleisten die Aus- und Fortbildung mit Inhalten, die auf die zukünftigen Anforderungen bei der Versorgung des Fußes im Heil- und Hilfsmittelbereich ausgerichtet sind. Zusätzlich stehen mehr als zwanzig Fachdozenten der Bundesfachschule als externe Dozenten für spezielle Unterrichtsinhalte zur Verfügung.
Damit ist die Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik und Podologie-Schule Hannover ein verlässlicher Partner in der Aus- und Fortbildung.
Aktuelle Sonderlehrgänge
Datum Beginn | Datum Ende | Lehrgang | Kursgebühren |
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27.11.2024 | 26.03.2025 | Physiologie in der Versorgung mit Sensomotorischen Fußorthesen | 820,00 € |
17.01.2025 | 18.01.2025 | Versorgung diabetisches Fußsyndrom (Teil I – IV) | 800,00 € |
29.01.2025 | 30.01.2025 | Indikationsgerechte Versorgung des Kniegelenks | 350,00 € |
16.06.2025 | 20.06.2025 | Grundlagen der Leistenfertigung (Modul 1) | 585,00 € |
02.07.2025 | 04.07.2025 | Leistenfertigung für Fortgeschrittene (Modul 2) | 395,00 € |
06.11.2025 | 08.11.2025 | footpower Basisseminar* | 1.365,00 €* |
12.05.2025 | 16.05.2025 | Modellieren und Schaftfertitgung | 540,00 € |
14.11.2025 | 16.11.2025 | Moderne Schaftfertigung für Fortgeschrittene | 395,00 € |
13.06.2025 | 14.06.2025 | Individuelle Fertigung einer Fußorthese AFO | 420,00 € |
ggf. Preisrabatte sind nicht berücksichtigt
Vertragliche Hinweise
1. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Lehrgängen sollen schriftlich, per Mail oder über das Online-Formular der Schule bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Die Teilnehmerzahlen sind bei allen Lehrgängen begrenzt. Anmeldungen werden nach Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt und durch das Sekretariat bestätigt.
2. Zahlung
Die Einschreibegebühr von 50,00 Euro, pro Kurs, ist bei allen Lehrgängen mit Bestätigung der Anmeldung durch das Sekretariat zu entrichten. Die Lehrgangsgebühr ist spätestens zum Anmeldeschluss auf eines der Schulkonten zu entrichten.
3. Rücktritt
Eine Rücktrittserklärung kann nur schriftlich oder per E-Mail an hallo@bfo-hannover.de bis zum Anmeldeschluss erfolgen. Nach diesem Termin bleibt die Lehrgangsgebühr in voller Höhe zur Zahlung fällig. Nicht im persönlichen Verschulden des Teilnehmers liegende Rücktrittsbegründungen wie z.B. Krankheit usw. können anerkannt werden.
4. Haftung
Die Bundesfachschule für Orhtopädie-Schuhtechnik / Podologie-Schule Hannover haftet nicht bei Unfällen und für Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände und Kraftfahrzeuge. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Bundesfachschule für Orthopädie-Schuhtechnik / Pogologie-Schule Hannover kann wegen mangelnder Beteiligung oder Ausfall eines Referenten Sonderlehrgänge absagen. Dann ist sie verpflichtet, die bereits bezahlten Lehrgangsgebühren zu erstatten,
5. Gültigkeit/Gerichtsstand
Sollten Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gerichtsstand ist Hannover.